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Datenschutzverordnung DS GVO
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit Betreiber von PV-Anlagen (Umsatz < 25.000 €/Jahr) von der Pflicht, Umsatzsteuer auf Einspeisevergütung und Eigenverbrauch abzuführen. Dies vereinfacht die Buchhaltung erheblich, da keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen nötig sind. Aufgrund des 0%-Umsatzsteuersatzes auf Neuanlagen ist sie jedoch oft weniger relevant
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