Stand:3.5.23 EEG 2023
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Balkonmodule

Balkonmodule

Neue Normen für Balkonmodule (PV Kleinanlagen für Mieter und Eigentümer)
Die Regeln der Netzbetreiber sind einzuhalten!
Gilt bis 660 Watt. mit spez. zugelassenen Modulen.

Es gibt viele Möglichkeiten, die mit dem Netzbetreiber abzuklären sind. (Zähler mit Rücklaufsperre...)
VDE-AR-N 4105:2017-07 (Kapitel 5.5.3) VDE/FNN (Mitglieder sind juristische Personen - Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen oder Behörden)
Hier wird ein separater Stromkreis mit einem Wieland-Steckverbinder nach E DIN VDE V 0628-11 ( VDE 0628-1)
FI Schutz und eine Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber gefordert. Das wäre dann eine feste Elektroinstallation.
Die DGS Norm 000:2017-08 für steckbare Stromerzeugungsgeräte gibt es auch noch.
Weitere Informationen: www.sfv.de oder www. PV-Magazine.de ( 17.8.17)
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Neue Info: Auch für Balkonmodule ist eine Meldung und auch Nachmeldung an das Marktstammdatenregister erforderlich.
Alle Info, bitte gut lesen:
https://www.pv-magazine.de/2019/01/29/marktstammdatenregister-geht-online-alle-photovoltaik-anlagen-muessen-neu-gemeldet-werden-auch-balkonmodule/ (stand 31.1.19)

www.marktstammdatenregister.de






















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