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Vergütung für Solarstrom
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EEG 2023 einige Änderungen .......... Ab 31.1.19 löst das Marktstammdatenregister die Bundesnetzagentur ab. weitere Info. www.marktstammdatenregister.de -www.bundesnetzagentur.de---------- Einspeisevergütung sinkt ab xxx um xxx auf folgende Werte: Bundesnetzagentur. Weitere Fördersenkungen ab 1.9.21 je nach Zubau! www.BUNDESNETZAGENTUR.de Bis 1.8.2014 gebaute Anlagen auch über 10kWp bleiben von der Neuregelung unbetroffen. Ab dem 1.8.2014 passiert bis 10kWp nichts, ausser die Absenkung der Einspeisevergütung. ------------- bis 10 kW ab 01.02.2024 bis 31.07.2024 Teileinspeisung (gerundet) 8,11 Volleinspeisung (gerundet) 12,87 ---------- bis 10 kW ab 01.01.2023 bis 31.01.2024 Teileinspeisung (gerundet) 8,60 Volleinspeisung (gerundet) 13,40 --------- Die Förderung ab 1.4.22 6,93 Cent/kwh --------------- Die Förderung ab Aug 2021 beträgt für Anlagen bis 10 kwp 7,36 Cent/kwh. Die Förderung ab Sep 2021 beträgt für Anlagen bis 10 kwp 7,25 Cent/kwh. Die Förderung ab Okt 2021 beträgt für Anlagen bis 10 kwp 7,54 Cent/kwh. .... Die Förderung ab Juli 2021 beträgt für Anlagen bis 10 kwp 7,87 Cent/kwh. Die Förderung ab Juni 2021 beträgt für Anlagen bis 10 kwp 7,98 Cent/kwh. Die Förderung ab Mai 2021 beträgt für Anlagen bis 10 kwp 8,09 Cent/kwh. ..... Die Förderung ab April 2021 beträgt für Anlagen bis 10 kwp 8,21 Cent/kwh. Die Förderung ab März 2021 beträgt für Anlagen bis 10 kwp 8,32 Cent/kwh. Die Förderung ab Feb. 2021 beträgt für Anlagen bis 10 kwp 8,44 Cent/kwh. .... Die Förderung ab November 2020 beträgt für Anlagen bis 10 ikwp 8,88 Cent/kwh. Die Förderung ab Dezember 2020 beträgt für Anlagen bis 10 ikwp 8,72 Cent/kwh. Die Förderung ab Januar 2021 beträgt für Anlagen bis 10 ikwp 8,56 Cent/kwh. ..... Die Förderung ab August 2020 beträgt für Anlagen bis 10 ikwp 8,9 Cent/kwh. Die Förderung ab Sept 2020 beträgt für Anlagen bis 10 ikwp 8,77 Cent/kwh. Die Förderung ab Okt 2020 beträgt für Anlagen bis 10 ikwp 8,64 Cent/kwh. ..... Die Förderung ab April 2020 beträgt für Anlagen bis 10 ikwp 9,4 Cent/kwh. Die Förderung ab Mai 2020 beträgt für Anlagen bis 10 ikwp 9,3 Cent/kwh. Die Förderung ab Juni 2020 beträgt für Anlagen bis 10 ikwp 9,57Cent/kwh. Die Förderung ab Juli 2020 beträgt für Anlagen bis 10 ikwp 9,03 Cent/kwh. ..... Die Förderung ab Nov. 2019 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 10,48 Cent/kwh. Die Förderung ab Dez. 2019 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 10,37 Cent/kwh. Die Förderung ab Jan. 2020 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 10,27 Cent/kwh ..... Die Förderung ab Aug. 2019 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 10,88 Cent/kwh. Die Förderung ab Sep. 2019 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 10,73 Cent/kwh. Die Förderung ab Okt. 2019 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 10,58 Cent/kwh ....... Die Förderung ab Mai. 2019 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 10,95 Cent/kwh. Die Förderung ab Juni. 2019 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 10,79 Cent/kwh. Die Förderung ab Juli. 2019 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 10,64 Cent/kwh ........ Die Förderung ab Jan. 2019 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 11,47 Cent/kwh. Die Förderung ab Feb. 2019 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 11.35 Cent/kwh. Die Förderung ab März. 2019 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 11,23 Cent/kwh Die Förderung ab April. 2019 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 11,11 Cent/kwh ........ Die Förderung ab Nov. 2018 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12.11 Cent/kwh. Die Förderung ab Dez. 2018 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 11.99 Cent/kwh. Die Förderung ab Jan. 2019 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 11,87 Cent/kwh .......... Die Förderung ab Aug. 2018 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,48Cent/kwh. Die Förderung ab Sept. 2018 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,35 Cent/kwh. Die Förderung ab Okt. 2018 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,23 Cent/kwh .......... Die Förderung ab Mai. 2018 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,6 Cent/kwh. Die Förderung ab Juni 2018 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,6 Cent/kwh. Die Förderung ab Juli. 2018 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,6 Cent/kwh ........... Die Förderung ab Feb. 2018 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,6 Cent/kwh. Die Förderung ab März. 2018 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,6 Cent/kwh. Die Förderung ab April. 2018 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,6 Cent/kwh .......... Die Förderung ab Nov. 2017 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,6 Cent/kwh. Die Förderung ab Dez. 2017 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,6 Cent/kwh. Die Förderung ab Jan. 2018 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,6 Cent/kwh ........... Die Förderung ab Juli. 2017 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,6 Cent/kwh. Die Förderung ab Aug. 2017 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,6 Cent/kwh. Die Förderung ab Sept. 2017 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,6 Cent/kwh Die Förderung ab Okt. 2017 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,6 Cent/kwh ....... Die Förderung ab April. 2017 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,7 Cent/kwh. Die Förderung ab Mai. 2017 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,67 Cent/kwh. Die Förderung ab Juni. 2017 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,64 Cent/kwh .......... Die Förderung ab Jan. 2017 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,30 Cent/kwh. Die Förderung ab Feb. 2017 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,30 Cent/kwh. Die Förderung ab März. 2017 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,30 Cent/kwh ........... Die Förderung ab Okt. 2016 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,31 Cent/kwh. Die Förderung ab Nov. 2016 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,31 Cent/kwh. Die Förderung ab Dez. 2016 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,31 Cent/kwh .......... Die Förderung ab Juli. 2016 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,31 Cent/kwh. Die Förderung ab Aug. 2016 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,31 Cent/kwh. Die Förderung ab Sept. 2016 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,31 Cent/kwh ........... Die Förderung ab April. 2016 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,31 Cent/kwh. Die Förderung ab Mai. 2016 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,31 Cent/kwh. Die Förderung ab Juni. 2016 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,31 Cent/kwh ........... Die Förderung ab Jan. 2016 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,31 Cent/kwh. Die Förderung ab Feb. 2016 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,31 Cent/kwh. Die Förderung ab März. 2016 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,31 Cent/kwh. ........... Die Förderung ab Okt. 2015 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,31 Cent/kwh. Die Förderung ab Nov. 2015 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,31 Cent/kwh. Die Förderung ab Dez. 2015 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,31 Cent/kwh. ........... Die Förderung ab April. 2015 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,47 Cent/kwh. Die Förderung ab Mai. 2015 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,43Cent/kwh. Die Förderung ab Juni. 2015 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,40 Cent/kwh. ........... Die Förderung ab Jan. 2015 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,56 Cent/kwh. Die Förderung ab Feb. 2015 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,53 Cent/kwh. Die Förderung ab März. 2015 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,50 Cent/kwh. .......... Die Förderung ab Okt. 2014 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,65 Cent/kwh. Die Förderung ab Nov. 2014 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,62 Cent/kwh. Die Förderung ab Dez. 2014 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,59 Cent/kwh. ............ Die Förderung ab Aug. 2014 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,75 Cent/kwh. Die Förderung ab Sept. 2014 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,69 Cent/kwh. ............. Die Förderung ab Mai. 2014 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 13,14 Cent/kwh. Die Förderung ab Juni. 2014 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 13,01 Cent/kwh. Die Förderung ab Juli. 2014 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 12,88 Cent/kwh. .............. Die Förderung ab Feb. 2014 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 13,55 Cent/kwh. Die Förderung ab März. 2014 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 13,41 Cent/kwh. Die Förderung ab April. 2014 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 13,28 Cent/kwh. ................ Die Förderung ab Nov. 2013 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 14,07 Cent/kwh. Die Förderung ab Dez. 2013 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 13,88 Cent/kwh. Die Förderung ab Jan. 2014 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 13,68 Cent/kwh. ................. Einspeisevergütung sinkt ab xxx um xxx auf folgende Werte: Bundesnetzagentur. Die Förderung ab Aug. 2013 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 14,8 Cent/kwh. Die Förderung ab Sep. 2013 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 14,54 Cent/kwh. Die Förderung ab Okt. 2013 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 14,27 Cent/kwh. ............... Die Förderung ab Mai. 2013 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 15,63Cent/kwh. Die Förderung ab Juni. 2013 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 15,35 Cent/kwh. Die Förderung ab Juli. 2013 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 15,08 Cent/kwh. ............... Die Förderung ab Feb. 2013 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 16,64 Cent/kwh. Die Förderung ab März. 2013 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 16,28 Cent/kwh. Die Förderung ab April. 2013 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 15,92 Cent/kwh. .............. Die Förderung ab Nov. 2012 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 17,90 Cent/kwh. Die Förderung ab Dez. 2012 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 17,45 Cent/kwh. Die Förderung ab Jan. 2013 beträgt für Anlagen bis 10 kWp 17,01 Cent/kwh. (Stand 29.1.2013 Bundesnetzagentur) ..................................... Die Solarförderung ab 1.9.2012 News: 3.9.2012 Anlagen von 0-10 kWp erhalten ab 1.9.2012 18,54 Ct/kwh, hier werden 100% des Stromes vergütet - Bagatellgrenze. Anlagen von 10-40 kWp erhalten ab 1.9.2012 17,59 Ct/kwh, hier werden 90% des Stromes vergütet. 1% Basisdegression je Monat. ********************* Ab 1.4.2012 kam die Fördersenkung um 20%, für Anlagen bis 10 kWp. (Vergütung 19,5 Cent je kWh) Freiflächenanlagen sank die Vergütung um 30%. Ebenfalls 30% gab es eine Senkung für Anlagen ab 10kWp (Vergütung 16,5 Cent je KWh). Danach gab es ab 1.5.2012 eine montaliche Senkung von 0,15 Cent. Der Eigenverbrauchsbonus fiel weg. Und die Anlagen wurden auf 80% bzw. 90% der Einspeiseleistung begrenzt. Ab 1.1.2012 PV Anlagen bis 30 kWp erhielten 24,43 Cent PV Anlagen von 30-100 kWp erhielten 23,23 Cent Freiflächen erhielten auf versiegelten Flächen 18,76 Cent Freiflächen erhielten an Verkehrswegen und in Gewerbegebieten 17,94 Cent
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EEG Entwurf aktuell (stand 1.8.2014)
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Bestandsschutz für alle Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1.8.2014 und bis 10 kWp. ..... Bagatellgrenze von 10 kWp bleibt! Hier passiert nichts... Anlagen ab 10 kWp müssen mind. 10% des erzeugten Stromes selbst verbrauchen, bzw. bekommen mind. 10% nicht vergütet. Bei Anlagen ohne Akkusystem verbraucht man in der Regel ca. 30% des Solarstromes selbst im eigenen Haushalt ..... Abrechnungen werden variabel und komplizierter: Änderungen ab 10 kWp ab Inbetriebnahme 1.8.14: Umlage EEG mit 40% mit zeitlicher Staffelung. Nun ist der zweite Zähler wieder notwendig! Umlage EEG bis Ende 2015 beträgt 30%, (gilt nur bis Ende 2016) Umlage EEG bis Ende 2016 beträgt 35%, (gilt nur bis Ende 2016) Umlage EEG bis Ende 2017 beträgt 40 %, Ab 2017 werden die Anlagen die ab 1.8.2014 in Betrieb genommen worden sind mit 40% Umlage EEG versehen. Danach wird neu verhandelt!
Umlagssatz EEG beträgt zur Zeit 6,24 ct/kWh (stand 1.8.2014) Umlagesatz EEG beträgt zur Zeit 6,17ct/kWh ( stand 16.10.2014)
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